Informationen zur Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KMG) in der Schweiz
Ziele
Gesellschaft mit beschränkter eigener Rechtsfähigkeit
Keine eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschafter sind Rechtsträger)
Verkehrsauftritt unter eigener Firma sowie mit aktiver und passiver Prozess- und Betreibungsfähigkeit
Führung eines kaufmännischen Unternehmens
Personengesellschaft
Komplementärewollen
ihre ganze Persönlichkeit bzw. ihre Schaffenskraft einbringen
Einige wenige Personen als im Betrieb tätige Gesellschafter
Enge Gemeinschaft, die ein Vertrauensverhältnis unter den Gesellschaftern voraussetzt
mit ihrem eigenen Vermögen für die Gesellschaftsschulden einstehen
Kommanditärewollen
ihr Kapital zur zinstragenden Unternehmensfinanzierung einsetzen
nur bis zur Höhe ihrer Einlage (Kommandite) haften
Haftung
unterschiedlich je Gesellschaftertyp
Komplementär
Subsidiäre, persönliche, unbeschränkte und solidarische Haftung dieser Gesellschafter für Gesellschaftsschulden
Kommanditär
Maximal bis zur Höhe der im HR eingetragenen Kommandite haftender Gesellschafter
Absicht einer Garantenstellung (Folge: erhöhte Kreditwürdigkeit)
Weiterführende Informationen
Die Kommanditgesellschaft (KMG) ist eine flexible Gesellschaftsform
Die Kommanditgesellschaft (KMG) als sowohl personen- wie kapitalbezogene Gesellschaftsform nimmt den Platz zwischen Kollektivgesellschaft (KLG), sehr personenbezogen, und der Aktiengesellschaft (AG), sehr kapitalbezogen, ein.
Die Kommanditgesellschaft (KMG) ist grundsätzlich für die Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke, durch Führung eines kaufmännischen Unternehmens, vorgesehen; nichtsdestotrotz die Führung einer „nichtkaufmännischen Kommanditgesellschaft“ zulässig (vgl. das Beispiel in BGE 79 I 57 f.).