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Kommanditgesellschaft

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Treuepflicht der Gesellschafter

Rechtsgebiet:
Kommanditgesellschaft
Stichworte:
Kommanditgesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für alle Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KMG), d.h. Komplementäre und Kommanditäre, bestehen:

  • eine Treuepflicht
    • Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der KMG und ihren Mitgesellschaftern
  • ein Konkurrenzverbot
    • während normaler Zweckverfolgung
      • keine anderweitige geschäftliche Tätigkeit jeden Gesellschafters ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter, nicht auf eigene und nicht auf fremde Rechnung
      • keine Beteiligung an einer anderen Gesellschaft der gleichen Branche (andere KMG, KLG, AG und GmbH etc.)
      • die Frage der Schädigungsgefahr ist unbeachtlich
    • während Liquidation
      • Konkurrenzverbot besteht auch während der Liquidation fort, aber beschränkt auf die Sicherstellung einer erfolgreichen Liquidation
    • im Falle des Gesellschafter-Ausscheidens
      • Grundsatz
        • Dahinfallen des Konkurrenzverbots
        • Ausnahmen
          • Fortdauer des Konkurrenzverbots
            • kraft Gesellschaftsvertrags
            • kraft einstimmigen Gesellschafterbeschlusses
            • kraft schuldvertraglicher Verpflichtung
            • Schranke
              • Persönlichkeitsschutz nach ZGB 27 Abs. 2
              • Existenzgefährdung zieht Nichtigkeit des Konkurrenzverbots, eventuell eine Herabsetzung (umstritten) nach sich.

Vergleiche im Übrigen: » Zwei Arten Gesellschafter

Judikatur

BGE 61 II 90

Literatur

GLOOR M.O., Der Treuegedanke im Recht der Handelsgesellschaften, Diss. Zürich 1943

Weiterführende Informationen

» Kollektivgesellschaft: Treuepflicht der Kollektivgesellschafter

» Einfache Gesellschaft: Treuepflicht der Gesellschafter

» Schuldvertragliches Konkurrenzverbot

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