Die Kommanditgesellschaft (OR 602) ist konkursfähig und unterliegt daher der Konkursbetreibung (vgl. SchKG 39 Abs. 1, vorbehältlich SchKG 40).
Für die kaufmännische Kommanditgesellschaft gilt der Gesellschaftssitz als Betreibungsort (vgl. OR 954).
Hinweis
- Unbeschränkt haftendes Mitglied einer Kommanditgesellschaft (Komplementär)
- Auch der Komplementär ist konkursfähig (vgl. OR 596)