Checkliste: Rechtsformen für eine unternehmerische Betätigung
Es gibt mehrere Möglichkeiten unternehmerisch tätig zu werden, nämlich
- die Kollektivgesellschaft (KLG)
- die Kommanditgesellschaft (KMG)
- die Aktiengesellschaft (AG)
- die Kommanditaktiengesellschaft (KMAG)
- die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- der Kauf eines AG-Mantels
- der Kauf einer Vorratsgesellschaft
- die Neugründung einer Gesellschaft
- mit eigener Rechtspersönlichkeit (GmbH)
- ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Kommanditgesellschaft; für einzelne Projekte: Einfache Gesellschaft)
- mit spezieller Steuerbemessung (Holdinggesellschaft, Domizilgesellschaft)
- die Errichtung einer Zweigniederlassung
- die Errichtung einer Betriebsstätte
- die Einzelfirma (Einzelkaufmann)
- der Unternehmenskauf
- die Beteiligung an einer Auffanggesellschaft
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit bietet diese Auswahl an Konstituierungsformen doch einige Möglichkeiten für einen „Gründer“ im engeren oder weiteren Sinne.